Richtigstellung zur Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg vom 6. Februar 2017

Stuttgart, 15. Februar 2017. Der Arbeiter-Samariter-Bund Baden-Württemberg e.V. (ASB) hat mit Verwunderung die Pressemitteilung der AOK - Die Gesundheitskasse Baden-Württemberg (AOK) vom 6. Februar 2017 zur Kenntnis genommen. Ebenso den Bericht des S+K Verlages (S+K) unter www.skverlag.de vom 9. Februar 2017. In beiden Berichten sprechen sowohl der S+K als auch die AOK von einer neuen Fahrzeugklasse, dem sogenannten „KTW light“. Der S+K gibt zudem an, dass dieses Fahrzeug mit einer Rettungssanitäterin bzw. einem Rettungssanitäter besetzt sei.

Der ASB hatte weder Kenntnis von der Pressemitteilung der AOK noch von dem Bericht des S+K auf dessen Homepage bevor diese veröffentlicht wurden. Beide Veröffentlichungen waren weder mit dem ASB abgestimmt noch wurde dem ASB die Gelegenheit zur Äußerung vor der Veröffentlichung gegeben. Die bisherigen Veröffentlichungen sind in weiten Teilen irreführend und bedürfen der Klarstellung.