Die aktuellen Gesetzesvorhaben der Bundesregierung – das GKV‑Beitragssatzstabilisierungsgesetz sowie das geplante Gesetz zur Neuordnung der Pflegeversicherung (PNOG) – lösen beim Arbeiter‑Samariter‑Bund Baden‑Württemberg große Besorgnis aus. In ihrer Kombination bedrohen sie die Stabilität der Pflegeversorgung im Land.
Die geplanten Regelungen sehen vor, die vollständige Refinanzierung tariflicher Personalkosten in Teilen zu begrenzen oder zeitweise auszusetzen – künftig nicht nur im Gesundheitsbereich (SGB V), sondern auch in der Pflegeversicherung (SGB XI).
Damit entsteht ein grundlegender Widerspruch:
Für Pflegeeinrichtungen bedeutet das, steigende Personalkosten zunehmend selbst tragen zu müssen – mit erheblichen Folgen für alle Versorgungsbereiche:
Pflege funktioniert nicht in getrennten Sektoren: Fachkräfte, Angebote und Finanzierungsstrukturen sind eng miteinander verwoben. Eingriffe in einem Bereich wirken sich unmittelbar auf das gesamte System aus.
Die geplanten Maßnahmen drohen daher:
Sollten die Gesetzentwürfe umgesetzt werden, rechnet der ASB Baden‑Württemberg mit spürbaren Konsequenzen:
Die Stabilisierung der Sozialversicherungsbeiträge erfolgt damit faktisch auf Kosten der Versorgungssicherheit.
Der ASB Baden‑Württemberg fordert im weiteren Gesetzgebungsverfahren – insbesondere im Bundesrat – klare Korrekturen:
Die vorliegenden Reformen sind keine isolierten Sparmaßnahmen, sondern entfalten zusammen einen erheblichen strukturellen Druck auf das Pflegesystem.
Mehr Tarifbindung bei gleichzeitig eingeschränkter Finanzierung ist kein tragfähiges Modell – sondern ein Risiko für die Versorgung der Menschen in Baden‑Württemberg.
Der ASB steht für einen konstruktiven Dialog bereit und bringt seine praktischen Erfahrungen aus der Versorgung aktiv in die Diskussion ein.