Megafon-Icon. Wichtige Information zur Schulbegleitung in Stuttgart - ASB Arbeiter-Samariter-Bund Baden-Württemberg e.V.
Wichtige Information zur Schulbegleitung in Stuttgart - ASB Arbeiter-Samariter-Bund Baden-Württemberg e.V.

Schulbegleitung in Stuttgart:

ASB Baden‑Württemberg korrigiert Darstellungen der Stadt und fordert eine faktenbasierte Kommunikation

In Stuttgart ist es Anfang Februar zu einer ungewöhnlichen Eskalation in der Schulbegleitung gekommen. Am 03.02.2026 kündigte die Landeshauptstadt Stuttgart die Leistungs‑ und Vergütungsvereinbarung mit dem Arbeiter‑Samariter‑Bund (ASB) fristlos. Seit diesem Zeitpunkt war der ASB rechtlich verpflichtet, sämtliche Leistungen im Auftrag der Stadt sofort einzustellen – ein Umstand, der in städtischen Schreiben und Mitteilungen jedoch anders dargestellt wurde. Während die Stadt in ihrer Pressemitteilung vom 09. Februar von einer „Neuordnung“, einer schrittweisen „Sicherstellung der Versorgung“ und von „Abrechnungsunstimmigkeiten“ spricht, entsteht aus Sicht des ASB ein unvollständiges und teils irreführendes Bild der tatsächlichen Abläufe.

Tatsächlich hat der ASB bereits 2025 sämtliche Abrechnungsfragen eigeninitiativ geprüft und der Stadt am 19.09.2025 die Ergebnisse vorgelegt. Dabei wurde eine Differenz von 72.000 Euro festgestellt, die vollständig aus Kulanz erstattet wurde. Eine vorsätzliche Falschabrechnung hat es nicht gegeben. Entscheidend ist auch: Trotz der im Sommer 2025 erhobenen Vorwürfe hat die Stadt Stuttgart den ASB bis zum Tag der fristlosen Kündigung weiterhin ganz regulär mit Leistungen beauftragt. Hätte die Stadt an eine schwerwiegende Unregelmäßigkeit geglaubt, hätte sie weder neue Aufträge vergeben noch Leistungen weiterhin abgerufen. Die fortgesetzte Beauftragung über Monate hinweg zeigt klar, dass das Vertrauensverhältnis aus Sicht der Stadt offensichtlich bis zuletzt nicht gestört war.

Gleichzeitig hat die Stadt von September 2025 bis Januar 2026 keine einzige der fälligen Abschlagsrechnungen bezahlt. Es handelt sich daher nicht um Kürzungen, sondern um vollständig ausstehende Zahlungen – zusätzlich zu weiteren offenen Forderungen in Schulbegleitung und Fahrdienst, die nun juristisch geltend gemacht werden.

Besonders problematisch ist aus Sicht des ASB, dass die städtische Darstellung einer „schrittweisen Sicherstellung der Versorgung“ nicht der Realität vieler Familien entspricht. Zahlreiche Eltern und Schulen berichten – unter anderem gegenüber dem SWR – von spontanen Betreuungsausfällen, organisatorischen Notlagen und einem massiven Vertrauensverlust gegenüber der Stadt.  Diese Belastungen treffen Kinder, Familien und Schulen hart und stehen im deutlichen Widerspruch zum von der Stadt vermittelten Eindruck einer weitgehend kontrollierten Neuordnung.

Markus Mitzenheim, Geschäftsführer des ASB Region Stuttgart, betont:
„Die rechtliche Lage ist eindeutig: Nach Zugang einer fristlosen Kündigung dürfen wir keine Leistungen mehr im Auftrag der Stadt erbringen. Dass dennoch gegenüber Eltern und Schulen suggeriert wurde, wir könnten bis Ende Februar weitermachen, hat die ohnehin schwierige Lage zusätzlich verschärft. Wir halten uns an geltendes Recht – und erwarten das auch von unseren Vertragspartnern.“

Unabhängig vom Vertragsverhältnis haben Eltern jedoch weiterhin ein gesetzlich verankertes Wahlrecht, Leistungen direkt über den ASB zu beziehen – etwa über Persönliche Budgets. Der ASB unterstützt Familien aktiv dabei, diese Möglichkeit unkompliziert zu nutzen, damit die notwendige Begleitung der Kinder rasch wieder aufgenommen werden kann.

Mark Kohler, Leiter der Schulbegleitung des ASB Region Stuttgart, ergänzt:
„Die Stadt hat uns über Monate hinweg weiter beauftragt, obwohl ihr unsere Prüfungsergebnisse längst vorlagen. Das widerspricht klar der späteren Behauptung, wir hätten schwerwiegende Unregelmäßigkeiten verursacht. Wir stehen für Transparenz, Verlässlichkeit und eine fachlich hochwertige Begleitung der Kinder – und genau das haben wir jederzeit geleistet.“

Der ASB Baden‑Württemberg e.V. fordert die Stadt Stuttgart zu einer vollständig sachlichen, korrekten und abgestimmten öffentlichen Kommunikation auf, um weitere Verunsicherung bei Familien, Mitarbeitenden und Schulen zu verhindern. Gleichzeitig bietet der Verband der Stadt weiterhin einen konstruktiven Dialog an, um gemeinsam zu einer stabilen Versorgungslösung zu kommen.

 

Kontakt für betroffene Familien und Schulen
Mark Kohler, Leiter der Schulbegleitung des ASB Region Stuttgart
E-Mail: mark.kohler@asb-stuttgart.de
Tel.: 0711 954848-86

 

Pressekontakt
Denise Jakob, Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
E-Mail: jakob@asb-bw.de
Tel.: 0711 44013-130

 

Hinweis für Redaktionen: Die städtische Mitteilung vom 09.02.2026 („Neuordnung der Schulbegleitung, schrittweise Sicherstellung der Versorgung“) finden Sie hier; ergänzend verweisen wir auf die aktuelle Berichterstattung zur Versorgungslage.