Kurzzeitpflege

Vorübergehender Aufenthalt in der Nähe

Die Kurzzeitpflege des ASB bietet eine zeitlich begrenzte Versorgung in einer stationären Pflegeeinrichtung, wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht sichergestellt werden kann. Vorgesehen ist die Kurzzeitpflege für bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr. Dieses Angebot entlastet pflegende Angehörige entlastet und unterstützt in Situationen mit vorübergehend erhöhtem Pflegebedarf.

Kurzzeitpflege ist sinnvoll:

  • bei Urlaub, Krankheit oder anderer vorübergehender Verhinderung der pflegenden Person
  • wenn der Pflegeaufwand vorübergehend zu hoch für die häusliche Versorgung ist
  • während notwendiger Umbaumaßnahmen im häuslichen Umfeld
  • als Übergangslösung bei der Suche nach einem dauerhaften Pflegeplatz
  • wenn die pflegende Person eine Reha-Maßnahme durchführt und die Nähe zur pflegebedürftigen Person erhalten möchte

Kosten für die Kurzzeitpflege

Für pflegebedürftige Menschen ab Pflegegrad 2 bezahlt die Pflegeversicherung mit einem Jahresbudget pflegebedingte Leistungen bis zu einem Betrag von EUR 3.539,-. Nicht von der Pflegeversicherung gedeckte Kosten tragen die pflegebedürftigen Personen selbst. Dazu gehören insbesondere Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten. Allerdings gibt es auch dafür weitere Entlastungsmöglichkeiten, über die wir gerne in einem Beratungsgespräch informieren.

Kurzzeitpflege gesucht? Der ASB ist immer für Sie da!