Die aktuellen Gesetzesvorhaben der Bundesregierung – das GKV‑Beitragssatzstabilisierungsgesetz sowie das geplante Gesetz zur Neuordnung der Pflegeversicherung (PNOG) – lösen beim Arbeiter‑Samariter‑Bund Baden‑Württemberg große Besorgnis aus. In ihrer Kombination bedrohen sie die Stabilität der Pflegeversorgung im Land.
Zentrale Kritik: Tarifbindung ohne gesicherte Finanzierung
Die geplanten Regelungen sehen vor, die vollständige Refinanzierung tariflicher Personalkosten in Teilen zu begrenzen oder zeitweise auszusetzen – künftig nicht nur im Gesundheitsbereich (SGB V), sondern auch in der Pflegeversicherung (SGB XI).
Damit entsteht ein grundlegender Widerspruch:
- Tariflöhne sind politisch gewollt
- ihre Finanzierung wird jedoch eingeschränkt
Für Pflegeeinrichtungen bedeutet das, steigende Personalkosten zunehmend selbst tragen zu müssen – mit erheblichen Folgen für alle Versorgungsbereiche:
- ambulante Pflege
- teilstationäre Angebote
- stationäre Einrichtungen
System unter Druck – Versorgung in Gefahr
Pflege funktioniert nicht in getrennten Sektoren: Fachkräfte, Angebote und Finanzierungsstrukturen sind eng miteinander verwoben. Eingriffe in einem Bereich wirken sich unmittelbar auf das gesamte System aus.
Die geplanten Maßnahmen drohen daher:
- die wirtschaftliche Grundlage vieler Einrichtungen zu schwächen
- bestehende Versorgungsstrukturen zu destabilisieren
Absehbare Folgen für Baden‑Württemberg
Sollten die Gesetzentwürfe umgesetzt werden, rechnet der ASB Baden‑Württemberg mit spürbaren Konsequenzen:
- Tarifbindung wird wirtschaftlich benachteiligt
- Fachkräftegewinnung und -bindung werden erschwert
- Pflegeangebote müssen reduziert oder eingestellt werden
- insbesondere im ländlichen Raum entstehen Versorgungslücken
- Qualitätsorientierung gerät zugunsten reiner Kosteneffizienz unter Druck
Die Stabilisierung der Sozialversicherungsbeiträge erfolgt damit faktisch auf Kosten der Versorgungssicherheit.
Klare Forderungen an die Politik
Der ASB Baden‑Württemberg fordert im weiteren Gesetzgebungsverfahren – insbesondere im Bundesrat – klare Korrekturen:
- Vollständige Refinanzierung tariflicher Personalkosten in allen Pflegebereichen
- Verzicht auf Deckelungen oder Aussetzungen
- Vergütungssysteme, die sich an der realen Kostenentwicklung orientieren
- Verlässliche und planbare Finanzierungsbedingungen für alle Versorgungsformen
Fazit
Die vorliegenden Reformen sind keine isolierten Sparmaßnahmen, sondern entfalten zusammen einen erheblichen strukturellen Druck auf das Pflegesystem.
Mehr Tarifbindung bei gleichzeitig eingeschränkter Finanzierung ist kein tragfähiges Modell – sondern ein Risiko für die Versorgung der Menschen in Baden‑Württemberg.
Der ASB steht für einen konstruktiven Dialog bereit und bringt seine praktischen Erfahrungen aus der Versorgung aktiv in die Diskussion ein.


