Notfallsanitätergesetz: Schluss mit dem Misstrauen!

Ein neuer Gesetzesentwurf sieht vor, diesen Missstand weiter fortzuschreiben und so Retter weiterhin nicht mit der notwendigen Rechtssicherheit auszustatten, wenn sie Menschen mit heilkundlichen Maßnahmen helfen, bis eine ärztliche Behandlung beginnen kann. Der ASB fordert die Politik auf, gegen den Gesetzesentwurf zu stimmen und endlich Rechtssicherheit für Rettungskräfte in Notfalleinsätzen zu schaffen!

In Deutschland dürfen heilkundliche Maßnahmen im Rettungsdienst grundsätzlich nur von Ärzten durchgeführt werden. Im Rettungsdienst ist aber nicht immer ein Notarzt anwesend. Deswegen müssen Rettungsdienstmitarbeiter sich immer zuerst rückversichern, wenn sie in einer Notsituation ohne Arzt invasive Maßnahmen durchführen müssen – alles andere stellt den Tatbestand einer Straftat dar. In vielen zeitkritischen Situationen ist dies aber nicht immer möglich. Deshalb fordern wir: Schluss mit dem Misstrauen gegen Notfallsanitäter! Sie brauchen Rechtssicherheit, um schnell und wirksam helfen zu können.

Helfen Sie uns, endlich Rechtssicherheit für Retter zu schaffen, indem Sie Ihren Abgeordneten auffordern, gegen den Gesetzesentwurf zu stimmen. Unter www.asb.de/notsang finden Sie alle weitere Informationen und Vorlagen.