Stuttgart, 22. Oktober 2024 – Die Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) hat die Schließung von weiteren 18 Bereitschaftspraxen angekündigt. Schon im vergangenen Jahr wurden mehrere Bereitschaftspraxen geschlossen. Die ersten Änderungen ergeben sich schrittweise ab April 2025. Grund ist eine Anpassung der ärztlichen Bereitschaftsdienste an neue Kriterien. Gesundheitspolitiker befürchten überlastete Notaufnahmen.
Der Arbeiter-Samariter-Bund Baden-Württemberg e.V. (ASB), als großer Leistungsträger im Rettungsdienst, betrachtet mit großer Besorgnis die weiteren Schließungen der Bereitschaftspraxen. „Durch die Einschränkung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes der KVBW, wälzt diese ihren Versorgungsauftrag auf die Notaufnahmen der Krankenhäuser und den Rettungsdienst ab“, so Sabine Wölfle, Landesvorsitzende des ASB. Wir fordern daher, dass die Beschränkungen des ärztlichen Notdienstes durch die KVBW und die weiteren Schließungen der Bereitschaftspraxen umgehend zurückgenommen werden“, so Wölfle weiter.
Der Bereitschaftsdienst ist für die medizinische Versorgung außerhalb der Sprechzeiten der niedergelassenen Ärzte, also insbesondere an den Wochenenden und Feiertagen, zuständig. In der Regel geht es um kleinere Beschwerden wie Halsschmerzen oder Magen-Darm-Probleme. In diesem Zusammenhang ist zu betonen, dass es eine zwingende Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) ist, den ärztlichen Bereitschaftsdienst zu betreiben.
Die Versorgung soll laut KVBW zukünftig in 57 allgemein- und 32 fachärztlichen Bereitschaftspraxen, ehemals Notfallpraxen, gewährleistet werden. Die Patienten sollen in jedem Stadt- und Landkreis mindestens eine Praxis zur Verfügung haben, die sie in 30 bis 45 Minuten mit dem PKW erreichen können. Alle Bereitschaftspraxen sollen zukünftig eine direkte Anbindung an ein Krankenhaus und somit eine Notaufnahme haben.
"Es besteht keinerlei Unsicherheit in dieser Angelegenheit: Die gesetzliche Regelung ist eindeutig – die Verantwortung für die Gewährleistung der ambulanten Notdienstversorgung liegt bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW). Diese muss nun ihrer Verantwortung nachkommen und sicherstellen, dass der ärztliche Notdienst uneingeschränkt gewährleistet wird. Es kann nicht sein, dass aufgrund der Beschränkung des Versorgungsauftrages durch die KVBW nun die Patienten und nicht zuletzt auch das Personal im Rettungsdienst und in den Krankenhäusern im Land die Rechnung bezahlen", betont Daniel Groß, Stv. Landesgeschäftsführer und Landesrettungsdienstleiter des ASB Baden-Württemberg e.V.