Tagespflegen öffnen wieder

Das Land Baden-Württemberg hat die Corona-Verordnung und Regelungen so angepasst, dass Tagespflegeinrichtungen ab dem 29. Mai 2020 wieder in eingeschränkter Form Gäste aufnehmen können. Dieser Anpassung entsprechen wir mit der Wiedereröffnung vieler Tagespflegeeinrichtungen am 2. Juni 2020.

Zum Schutz aller Gäste und Mitarbeitenden ist der Besuch der Tagespflegeeinrichtungen jedoch nur unter Einhaltung einiger Regeln möglich.

Ein Besuch ist zum Beispiel in festen und definierten Kleingruppen zu vereinbarten Tagen umsetzbar. Gäste der Tagespflegen müssen frei von Symptomen sein, die auf eine mögliche Infektion mit Sars-CoV-2 hindeuten können. Während des Besuchs in den Tagespflege müssen die Hygienerichtlinien eingehalten werden.

Wir richten unser Handeln weiterhin daran aus, einerseits unsere Mitarbeitenden zu schützen, andererseits die pflegerische Versorgung und Betreuung unserer Gäste bestmöglich umzusetzen.

Wir freuen uns, Sie als Gast in unseren Tagespflegen begrüßen zu dürfen!