Europäischer Gerichtshof stärkt Hilfsorganisationen

Der Arbeiter-Samariter-Bund, das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter-Unfall-Hilfe und der Malteser Hilfsdienst in Baden-Württemberg begrüßen das heute verkündete Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hinsichtlich der sogenannten Bereichsausnahme im Rettungsdienst. Die Bereichsausnahme erlaubt es, dass Leistungen des Rettungsdienstes ohne öffentliche Ausschreibung an Hilfsorganisationen vergeben werden können.

In Baden-Württemberg sind Notfallrettung und der von Ehrenamtlichen getragene Bevölkerungsschutz optimal verzahnt. Im Auftrag des Landes stellen die Hilfsorganisationen seit Jahrzehnten die Notfallrettung in Baden-Württemberg sicher und sind gleichzeitig im Bevölkerungsschutz engagiert.

Die enge Zusammenarbeit zwischen hauptberuflichen und ehrenamtlichen Kräften garantiert eine nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr von hoher Qualität. Gemeinsame Übungen und ein enger Austausch gewährleisten, dass der Rettungsdienst, der sowohl von hauptberuflichen wie auch ehrenamtlichen Kräften getragen wird, und der ehrenamtlich organisierte Katastrophenschutz effektiv Hilfe leisten.

Das einzigartige System in Deutschland, das auf einer starken Rettungskette beruht – von den ehrenamtlich organisierten Ersthelfern („Helfer-Vor-Ort“) über die Notfallrettung bis hin zu den Einsatzeinheiten des Bevölkerungsschutzes – kann nun weiterhin Bestand haben. Das Urteil des EuGH verzichtet auf eine Ausschreibungspflicht für Leistungen der Notfallrettung und ermöglicht es hierdurch, dass die bewährte und erfolgreiche Zusammenarbeit von hauptberuflichen und ehrenamtlichen Rettungskräften zum Wohl der Menschen fortgeführt werden kann.

Die Hilfsorganisationen in Baden-Württemberg werden auch weiterhin alles daransetzen, die Sicherheit und bestmögliche Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten.

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